Finanzierung
Eine heilpädagogische Hilfemaßnahme kann von allen Familien in Anspruch genommen werden.
Eine Kostenübernahme für Vorschulkinder kann beim Bezirk Oberbayern beantragt werden. Voraussetzung ist ein heilpädagogischer Behandlungsplan (diesen erhalten Sie von mir) und ein (kinder-)ärztliches Gutachten.
Eine Kostenübernahme für Schulkinder kann beim örtlichen Jugendamt beantragt werden. Voraussetzung ist eine Bedarfsklärung durch Mitarbeiter des Jugendamtes.
Bei allen Antragsformalitäten helfe ich Ihnen gerne.
Wünschen Sie keine Kostenübernahme durch den Bezirk Oberbayern bzw. das Jugendamt, so ist eine private Abrechnung jederzeit möglich.